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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Einzelunternehmung Franziska Krone, Wesermünder Weg 7, 27607 Geestland, Mobil: 0176 22 99 50 83, info(at)zeitgegenstress.de, USt-IdNr.: DE260343675
-nachfolgend „Veranstalter genannt“-

1. Geltungsbereich:
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2. Vertragsgegenstand und Anmeldung
2.1 Der Veranstalter bietet Coachings, Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung über die Anmeldefunktion auf der Internetseite krone-consulting.de oder auf dem Postweg (mit Unterschrift des Teilnehmers). Anmeldungen per E-Mail sind nur nach anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung gültig. Die Anmeldung ist verbindlich.
2.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Sollte diese nicht innerhalb von 3 Tagen zugehen, muss der Teilnehmer mit dem Veranstalter in Kontakt treten.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Die Anmeldung ist verbindlich.


3. Rücktritt
3.1 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR (für den Business-Retreat: 75,00 EUR) für gegenstandslos erklärt werden.
3.2 Der Rücktritt ist in Textform einzureichen, per E-Mail oder Post, und hat nur Gültigkeit, wenn der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Post) erhalten hat. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist das Eingangsdatum beim Veranstalter.
3.3 Der Teilnehmer kann bei Verhinderung bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung einen Ersatzteilnehmer benennen, der für ihn an der Veranstaltung teilnimmt. Bei Nichterscheinen oder Veranstaltungsabbruch sind 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Tritt der Teilnehmer bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (ausgenommen Business-Retreat) vom Vertrag zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zu bezahlen.
Erfolgt der Rücktritt:
1. 4 Wochen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Veranstaltungsgebühr zahlen.
2. bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 75% der Veranstaltungsgebühr zahlen.
3. danach sind 100% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
3.5 Tritt der Teilnehmer bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme am Business-Retreat zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,00 EUR zu bezahlen.
Erfolgt der Rücktritt:
1. 8 Wochen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Veranstaltungsgebühr zahlen.
2. danach sind 100% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen.


4. Absage von Veranstaltungen
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht wird.
4.2 Für den Business-Retreat gilt: Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen nicht erreicht wird.
4.3 Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Ein Anspruch auf Erstattung von Reise- und Unterbringungskosten besteht nicht.


5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.2 Bei der Zahlung sind der Name des Teilnehmers, die Rechnungsnummer, das Veranstaltungsdatum und der Veranstaltungstitel anzugeben.
5.3 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
5.3.1 Sollte der Teilnehmer mit mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug
geraten, so steht es dem Veranstalter zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von 5 EUR einschließlich Portokosten sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen.
5.3.2 Im Falle des Verzuges ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen.
5.3.3 Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist der Veranstalter
berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschließen.
5.4 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.


6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme (physisch und psychisch) und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Für Unfälle, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art, besteht keine Haftungspflicht seitens des Veranstalters. Jeder Teilnehmer ist für die Beaufsichtigung seines Privateigentums selbst verantwortlich.
8.3 Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden vom Veranstalter nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
8.4 Das Informationsmaterial und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden vom Veranstalter mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen ist die Haftung ausgeschlossen.


9. Urheberrecht
9.1 Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, wie z.B. Seminarunterlagen, beim Veranstalter liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters bedarf.
9.2 Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3000 Euro geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
9.3 Während der Veranstaltung ist das Fotografieren durch Teilnehmer nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Veranstalters gestattet. Ton- oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltung sind den Teilnehmern untersagt, führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und können Schadenersatzforderungen zur Folge haben.


10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Stadt Geestland.


11. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien anerkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.


Stand: 27.09.2023

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